Personalkosten

Personalkosten
I. Rechnungswesen:Alle durch den Einsatz von  Arbeitnehmern entstehenden Kosten mit Ausnahme des  kalkulatorischen Unternehmerlohnes. Zu den P. gehören Fertigungslöhne und Hilfslöhne, Gehälter, gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen sowie alle übrigen  Personalnebenkosten.
II. Amtliche Statistik:Entgelt für geleistete Arbeit. P. werden im Rahmen der  Arbeitskostenerhebungen ermittelt. P. umfassen: Lohn- und Gehaltssumme für Arbeiter und Angestellte (ohne Auszubildende), vermindert um alle Zahlungen, die nicht unmittelbar laufender Verdienst für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sind, bes. um Sonderzahlungen und die Vergütung arbeitsfreier Tage ( Personalnebenkosten).
- Bedeutung der P. als Arbeitskosten in der Bundesrepublik Deutschland:  Löhne und Gehälter.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Personalkosten — Per|so|nal|kos|ten Plural …   Die deutsche Rechtschreibung

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